Neue Corona-Regeln

Ab dem 4. März 2022  gilt bei sportlicher Betätigung

im Innen- und Außenbereich von Sportanlagen einheitlich die 3G-Regelung,

d.h. es haben neben vollständig geimpften und genesenen Personen auch (negativ) getestete Personen Zugang zu den Sportanlagen.

Erforderlich ist hier ein Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, ein vor Ort unter Aufsicht durchgeführter PoC-Antigen-Test ist ebenfalls möglich.

Minderjährige sind von der Testpflicht befreit.

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