Corona – neue Regeln!

Seit dem 27.5.2020 gilt die 8. Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz mit Hygienekonzepten. Entsprechend haben wir unsere Regeln angepasst für den Sportbetrieb im Freien und für den Sportbetrieb in der Halle, der für einen Teil unserer Trainingsgruppen ab dem 2.6.2020 wieder starten kann.

Die Informationen zu den einzelnen Gruppen gibt es demnächstauf unserer Homepage oder direkt bei Euren Trainern, denn gerade laufen die entsprechenden Planungen auf Hochtouren!

Regeln zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes in der TV-Halle ab 2.6.2020 und Hygienemaßnahmen

1. Ein Abstand von mindestens 1,5 m – bei Sportarten mit verstärktem Aerosolausstoß 3 m – zu anwesenden Personen ist einzuhalten, um eine Übertragung von Viren deutlich zu reduzieren. Dies gilt nicht nur beim Sport, sondern auch beim Rein- und Rausgehen.
2. Körperkontakte müssen unterbleiben. Wettkämpfe, auch spielerisch sind nicht erlaubt.
3. Die Teilnahme am Sportbetrieb ist nur nach vorheriger Anmeldung erlaubt. Der ÜL kontrolliert und fertigt eine Anwesenheitsliste an, die im Büro des TV für 4 Wochen aufbewahrt wird. Im Infektionsfall kann somit der Kontakt durch das Gesundheitsamt verfolgt werden.
4. Es werden möglichst kleine Gruppen (max. insgesamt 8 Personen im Spiegelsaal, max. insgesamt 24 Personen in der TV Halle) gebildet mit versetzten Trainingszeiten. Diese sollen, um die Kontakte zu reduzieren, bis auf weiteres gleichbleiben und haben den gleichen Übungsleiter.
5. Die TV-Halle wird durch den Haupteingang betreten und durch die Fluchttür zum Parkplatz verlassen (Einbahnstraßen-System).
6. Es ist stets für ausreichende Belüftung in den Räumlichkeiten zu sorgen (die Fenster sind zu öffnen).
7. Da die Umkleiden und Duschen geschlossen sind, kommen alle im Sportzeug. Hallenschuhe können im Flur angezogen werden.
8. Die Toiletten können nur einzeln genutzt werden. Es müssen vorher und nachher die Hände desinfiziert werden.
9. Ebenso werden zu Beginn und am Ende des Trainings auch die Hände desinfiziert. Außer während des eigentlichen Trainings ist ein Nasen-Mundschutz zu tragen.
10. Das Training soll mit möglichst wenig Einsatz von (Klein-)Geräten erfolgen bzw. es sind eigene Materialien (z.B. Gymnastikmatte) mitzubringen. Ggf. ist eine Ausleihe möglich. Benutzte Materialien / Oberflächen (z.B. Türgriffe) sind nach dem Training zu desinfizieren / zu reinigen.
11. Damit alle gesund bleiben, ist Vorsicht und Umsicht geboten. Die Trainer sorgen für die Einhaltung der geltenden Regeln, ihren Anweisungen ist unbedingt zu folgen. Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion dürfen nicht am Training teilnehmen.
12. Alle Regeln sind vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der Pandemie und der sich daraus ergebenden Vorschriften der Behörden und Sportverbände. Sie werden aktuell angepasst.

Regeln zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes im Freien und Hygienemaßnahmen

1. Ein Abstand von mindestens 1,5 m zu anwesenden Personen – bei Sportarten mit verstärktem Aerosolausstoß 3 m – ist einzuhalten, um eine Übertragung von Viren deutlich zu reduzieren. Dies gilt nicht nur beim Sport, sondern auch beim Rein- und Rausgehen.
2. Körperkontakte müssen unterbleiben. Wettkämpfe, auch spielerisch sind nicht erlaubt.
3. Der Sportplatz ist nur für Vereine geöffnet. Der jeweilige ÜL schließt auf und am Ende wieder ab. Der TV spricht sich bei der Nutzung des Platzes mit dem SV ab. Eltern und Zuschauer dürfen nicht auf den Sportplatz.
4. Die Teilnahme am Sportbetrieb ist nur nach vorheriger Anmeldung erlaubt. Der ÜL kontrolliert und fertigt eine Anwesenheitsliste an, die im Büro des TV aufbewahrt wird. Im Infektionsfall kann somit der Kontakt durch das Gesundheitsamt verfolgt werden.
5. Es werden kleine Gruppen (max. insgesamt 15 Personen) gebildet mit versetzten Trainingszeiten. Diese sollen, um die Kontakte zu reduzieren, bis auf weiteres gleichbleiben und haben den gleichen Übungsleiter.
6. Da die Umkleiden und Duschen geschlossen sind, kommen alle im Sportzeug.
7. Die Toiletten können nur einzeln nach Abmeldung beim ÜL genutzt werden. Es müssen vorher und nachher die Hände desinfiziert werden.
8. Ebenso werden zu Beginn und am Ende des Trainings auch die Hände desinfiziert. Kontaktflächen und benutzte Trainingsmaterialien sind ebenfalls nach dem Training zu desinfizieren / zu reinigen.
9. Damit alle gesund bleiben, ist Vorsicht und Umsicht geboten. Die Trainer sorgen für die Einhaltung der geltenden Regeln, ihren Anweisungen ist unbedingt zu folgen. Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion dürfen nicht am Training teilnehmen.
10. Alle Regeln sind vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der Pandemie und der sich daraus ergebenden Vorschriften der Behörden und Sportverbände. Sie werden aktuell angepasst.

Klein-Winternheim, den 27.05.2020
Jürgen Fleischmann

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