Neue Regeln ab 28. März!

Da der Landkreis nun am dritten aufeinanderfolgenden Tag einen Inzidenzwert > 50 hat, tritt ab Sonntag, 28. März eine Allgemeinverfügung in Kraft. Diese sieht weitere Schutzregelungen zur Eindämmung der Pandemie vor und gilt zunächst bis einschließlich Sonntag, den 11. April.
Für unseren Sport gilt nun: Sportliche Aktivitäten im Amateur-/Freizeitsport in Einzelsportarten dürfen auf Sportanlagen nur im Freien mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen betrieben werden. Außerdem dürfen maximal 20 Kinder bis einschließlich 14 Jahren mit einer Trainerin / einem Trainer kontaktfrei trainieren.

Während des Trainings gilt das Abstandsgebot. Hallensport darf noch nicht betrieben werden.

(s.a. Hygienekonzept)

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